Der Jahresabschluss bildet den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres.
Wir erstellen für Sie als Unternehmen oder Verein die Steuer- und Handelsbilanzen, nehmen steuerrechtliche Beurteilungen vor und beraten Sie in diesem Zusammenhang in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
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Jahresabschlüsse
Abgerechnet wird zum Schluss
- Aufstellung Handels- und Steuerbilanz
- Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt (E-Bilanz)
- Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
- Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
- Erstellung betrieblicher Steuererklärungen