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Jahres

Jahresabschlüsse

Abgerechnet wird zum Schluss

Der Jahresabschluss bildet den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres.
Wir erstellen für Sie als Unternehmen oder Verein die Steuer- und Handelsbilanzen, nehmen steuerrechtliche Beurteilungen vor und beraten Sie in diesem Zusammenhang in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

  • Aufstellung Handels- und Steuerbilanz
  • Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt (E-Bilanz)
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
  • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen

01

Steuer-
beratung

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Finanz- buchhaltung

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Existenz-
gründungs-
beratung

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05

Unternehmens- beratung

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06

Lohnbuch-
haltung

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Schmidt Unterhuber Partner mbB
Steuerberater
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